Recht und Fristen

E-Rechnung 2025 bis 2028: Die Fristen im Überblick

Seit 2025 müssen Unternehmen die neue E-Rechnungswelt praktisch beherrschen. Die Übergangsfristen betreffen vor allem die Ausstellung, nicht die Vorbereitung des Empfangs.

Zuletzt fachlich geprüft: 31. Mai 2026

Kurzüberblick

Ab 2025 ist die E-Rechnung im deutschen B2B-Kontext gesetzlich neu definiert. Unternehmen müssen seitdem grundsätzlich strukturierte Rechnungen empfangen können und sollten sie auch prüfen und verarbeiten können.

Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen. Das bedeutet nicht, dass Unternehmen warten sollten: Stammdaten, ERP-Export, Lieferantenkommunikation und Validierung brauchen Vorlauf.

Zeitachse

ZeitraumPraktische Bedeutung
2025Empfang und Verständnis strukturierter E-Rechnungen aufbauen
2026Prozesse, ERP-Export und Lieferantenkommunikation stabilisieren
2027Übergangsregeln genau gegen Unternehmensgröße und Umsatz prüfen
2028Regelbetrieb mit strukturierter E-Rechnung erwarten

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Kann die Buchhaltung XML- und ZUGFeRD-Rechnungen lesen?
  • Kann das ERP XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X exportieren?
  • Wer prüft Fehlermeldungen vor dem Versand?
  • Welche Kunden verlangen welches Format?

Keine Rechtsberatung

Konservative Einordnung

Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung. Sie hilft, die technischen und organisatorischen Aufgaben aus den offiziellen Vorgaben abzuleiten.

Praktische Checkliste

  • Empfang strukturierter Rechnungen testen
  • ERP-Exportversionen dokumentieren
  • Typische Rechnungen validieren
  • Kundenanforderungen je Format sammeln
  • Übergangsfristen mit Steuerberatung abgleichen

Praktischer Merksatz

Die Fristen sind wichtig, aber der Engpass liegt meist im Prozess: Empfang, Validierung, Korrektur und Versand müssen funktionieren.