Recht und Fristen
E-Rechnung 2025 bis 2028: Die Fristen im Überblick
Seit 2025 müssen Unternehmen die neue E-Rechnungswelt praktisch beherrschen. Die Übergangsfristen betreffen vor allem die Ausstellung, nicht die Vorbereitung des Empfangs.
Zuletzt fachlich geprüft: 31. Mai 2026
Kurzüberblick
Ab 2025 ist die E-Rechnung im deutschen B2B-Kontext gesetzlich neu definiert. Unternehmen müssen seitdem grundsätzlich strukturierte Rechnungen empfangen können und sollten sie auch prüfen und verarbeiten können.
Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen. Das bedeutet nicht, dass Unternehmen warten sollten: Stammdaten, ERP-Export, Lieferantenkommunikation und Validierung brauchen Vorlauf.
Zeitachse
| Zeitraum | Praktische Bedeutung |
|---|---|
| 2025 | Empfang und Verständnis strukturierter E-Rechnungen aufbauen |
| 2026 | Prozesse, ERP-Export und Lieferantenkommunikation stabilisieren |
| 2027 | Übergangsregeln genau gegen Unternehmensgröße und Umsatz prüfen |
| 2028 | Regelbetrieb mit strukturierter E-Rechnung erwarten |
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
- Kann die Buchhaltung XML- und ZUGFeRD-Rechnungen lesen?
- Kann das ERP XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X exportieren?
- Wer prüft Fehlermeldungen vor dem Versand?
- Welche Kunden verlangen welches Format?
Keine Rechtsberatung
Konservative Einordnung
Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung. Sie hilft, die technischen und organisatorischen Aufgaben aus den offiziellen Vorgaben abzuleiten.
Praktische Checkliste
- Empfang strukturierter Rechnungen testen
- ERP-Exportversionen dokumentieren
- Typische Rechnungen validieren
- Kundenanforderungen je Format sammeln
- Übergangsfristen mit Steuerberatung abgleichen
Praktischer Merksatz
Die Fristen sind wichtig, aber der Engpass liegt meist im Prozess: Empfang, Validierung, Korrektur und Versand müssen funktionieren.