Recht und Fristen

E-Rechnung und GoBD-Aufbewahrung: Was wichtig ist

Validierung ist nicht Archivierung. Nach der Prüfung muss klar sein, welche Rechnung wie unverändert, lesbar und nachvollziehbar aufbewahrt wird.

Zuletzt fachlich geprüft: 31. Mai 2026

Direkte Einordnung

Eine E-Rechnung muss für steuerliche Zwecke nachvollziehbar aufbewahrt werden. Bei strukturierten Rechnungen ist besonders der strukturierte Teil relevant, weil er die maschinell verarbeitbaren Rechnungsdaten enthält.

Validierung ist kein Archiv

Ein Online-Validator zeigt, ob eine Datei technisch und fachlich prüfbar ist. Er ersetzt aber nicht das eigene Aufbewahrungssystem und keine interne Verfahrensdokumentation.

Worauf Unternehmen achten sollten

  • Originaldatei unverändert aufbewahren.
  • Lesbarkeit und Auswertbarkeit sicherstellen.
  • Prüfberichte getrennt von Originalrechnung einordnen.
  • Zugriffe und Prozesse dokumentieren.

Praktischer Prozess

Nach dem Empfang sollte die Rechnung validiert, fachlich freigegeben und anschließend im vorgesehenen System archiviert werden. Temporäre Prüfdaten sollten nicht mit Archivdaten verwechselt werden.

Praktische Checkliste

  • Original XML oder ZUGFeRD-Datei sichern
  • Strukturierten Teil unverändert erhalten
  • Validierungsbericht als Hilfsdokument behandeln
  • Archivprozess dokumentieren
  • Aufbewahrungsfragen mit Steuerberatung klären

Praktischer Merksatz

Ein Prüfbericht erklärt die Rechnung. Er ersetzt nicht die aufbewahrungspflichtige Originalrechnung.