Recht und Fristen
Zustimmung des Empfängers: Was hat sich geändert?
Die Zustimmung des Empfängers hängt davon ab, ob eine Pflicht zur E-Rechnung besteht und welches Format verwendet wird.
Zuletzt fachlich geprüft: 31. Mai 2026
Direkte Einordnung
Nach den offiziellen Vorgaben ist die Zustimmung vor allem bei sonstigen elektronischen Rechnungen oder freiwilliger Nutzung außerhalb einer Pflicht relevant. Bei verpflichtender E-Rechnung gelten andere Regeln.
Warum das praktisch wichtig ist
Unternehmen sollten nicht nur fragen, ob ein Kunde elektronisch zustimmt. Sie sollten klären, welches strukturierte Format, welcher Versandweg und welche Routingdaten erwartet werden.
Typische Fälle
- PDF per E-Mail als sonstige Rechnung.
- Freiwillige E-Rechnung außerhalb einer Pflicht.
- Pflichtfall mit strukturierter E-Rechnung.
- Sonderfälle wie Kleinbetragsrechnung oder Kleinunternehmerrechnung.
Praktischer Umgang
Dokumentieren Sie Kundenanforderungen sauber. Zustimmung, Formatwunsch und technische Empfangsadresse sollten nicht in einzelnen E-Mails verloren gehen.
Praktische Checkliste
- Pflichtfall oder freiwilliger Fall klären
- Format und Versandweg dokumentieren
- PDF nicht automatisch als E-Rechnung behandeln
- Sonderfälle getrennt prüfen
- Kundenstammdaten aktualisieren
Praktischer Merksatz
Zustimmung ist nur ein Teil der Frage. Entscheidend ist, welches Format der Empfänger tatsächlich verarbeiten kann.